Was ist ein Schulwegeplan?

„Im Laufe der Kindheit verunglückt (in Deutschland) etwa jedes 10. Kind im Straßenverkehr so schwer, dass der Unfall polizeilich aufgenommen werden muss. [...] Wenn auch nur der geringere Teil der Kinderunfälle auf dem Weg von und zur Schule passiert, so handelt es sich doch um bestimmte, regelmäßig benutzte Wege. Deshalb sind hier Maßnahmen zur Sicherung besonders erfolgversprechend.“ (1)

Verkehrssicherheitsarbeit ist allerdings nicht mehr ausschließlich auf die Verminderung der Todes- und Schwerverletzten-Zahlen ausgerichtet; sondern auf die Reduzierung der Konflikte und des Unfallrisikos der Kinder bei ihrem Aufenthalt im Straßenverkehr. So kann eine erfolgreiche Verkehrssicherheitsstrategie dazu führen, dass Kinder wieder verstärkt am Straßenverkehr teilnehmen und die Kommunikationsmöglichkeiten der Straßen und Wege nutzen.

„Da viele Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass die Unkenntnis von Verkehrsregeln keine vorrangige Unfallursache bildet,“ (2) ergeben sich nach der allgemein für Sicherheitsfragen geltenden „3-E-Formel“ (engineering-enforcement-education) folgende Prioritäten zur Gefährdungsverminderung:

1. bauliche und technische Maßnahmen (engineering),

2. Einführung und Durchsetzung sicherheitsrelevanter Normen (enforcement) und erst an dritter Stelle

3. Erziehung und Bildung (education). (3)
Daraus folgt: „Jede noch so sorgfältige Verkehrserziehung zu Hause, im Kindergarten oder in der Schule bleibt Stückwerk, wenn nicht gleichzeitig die Gefahren auf den Schulwegen beseitigt werden.“ (4)

Aus der staatlichen Pflicht, dass Kinder die Schule besuchen müssen, ergibt sich die Verpflichtung für Städte, Gemeinden und Schulträger, für sichere Wege zu sorgen. Die Erstellung von Schulwegplänen ist eine seit etwa 1970 erprobte und bewährte Methode. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die zu erarbeitenden Schulwegpläne wiederum eine Zwischenstation darstellen für die Überprüfungen, Anpassungen an veränderte Gegebenheiten und Bemühungen der Gefahrbeseitigungen in den folgenden Jahren.

Das vorrangige Ziel der Erarbeitung von Schulwegplänen ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Darüber hinaus sind allerdings die allgemeine Unfall-Prävention (z.B. Sturz- und Rutschgefahren), die soziale Sicherheit (z.B. Tunnel, uneinsichtige Häuserecken, etc.) und auch die Annehmlichkeit der Wege (z.B. Wegebreiten, Grünanteil, etc.) für Kinder zu beachten.

Schulwege-Grundplan:

Der für die Erstellung von Schulwegplänen für eine Schule erforderliche Schulweg-Grundplan ist ein Hilfsmittel für die Diskussion über notwendige oder wünschenswerte Maßnahmen der Schulwegsicherung bzw. der Verbesserung des Wegekomforts und darüber hinaus für die Verwendung im Unterricht oder die Vorbereitung von Erkundungsgängen in der Schulumgebung.

 

Schulwegplan

Die an die Eltern verteilten Schulwegpläne müssen die für Schulanfänger relativ sichersten und angenehmsten Wege zur Schule aufzeigen und auf gefährliche Stellen oder Strecken aufmerksam machen.

Schulwege ohne Gefahrenstellen für die Kinder sind in dicht bewohnten Gebieten kaum denkbar.
Deshalb sind Informationen, mit denen lediglich allgemeingültige Verhaltenshinweisen an die Eltern transportiert werden sollen und die keinen einzigen Hinweis auf sinnvolle Veränderungen z.B. an Querungsstellen enthalten, keine Schulwegpläne. Wenn an gefährlichen Stellen vermerkt wird, dass die Eltern „aufpassen“ sollten, ist das lediglich ein verkehrserzieherischer Verhaltensappell, welcher im Rahmen einer umfassenden Verkehrssicherheitsstrategie nur eine untergeordnete Bedeutung hat.

Aufgrund dieser über eine Öffentlichkeitsarbeit hinausgehenden Anforderungen sollte allen Beteilgten klar sein, dass die damit zusammenhängenden Aufgaben nicht in wenigen Tagen erledigt sein werden. Das Verfahren ist von vorne herein auf eine kontinuierliche Entwicklung ausgerichtet, die erfahrungsgemäß Geduld, Ausdauer, Überzeugungskraft und mitunter auch Beharrlichkeit notwendig macht.

Doch das Engagement lohnt sich:

„Gute Schulwegplanung und vorbildliche Schulwegsicherung dienen den Zielen eines sozial- und umweltverträglichen Stadtverkehrs und bewirken kinder- und quartiersfreundliche Verhaltensformen.“ (5)